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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
von Zauner Mediadesign · Karl Zauner
1. Juli 2008
Diese allg. Geschäfts- und Lieferbedingungen
sind die Grundlage für sämtliche Dienstleistungen,
Lieferungen und Software-Produkte von Karl Zauner,
in der Folge Zauner Mediadesign genannt. Sie sind
auch gültig für aus Werbegründen
oder zu Testzwecken gratis vollbrachte Dienstleistungen
oder gratis gelieferte Software-Produkte von Zauner
Mediadesign. Durch von Auftraggeber und Zauner
Mediadesign unterfertigte schriftliche Vereinbarung
können die Vertragspunkte abgeändert
werden.
Gerichtsstand: Wiener Neustadt.
Offerte: Die Preise aller Dienstleistungen
und Produkte verstehen sich freibleibend. Offerte
gelten nur für den jeweiligen einmaligen
Auftragsumfang. Folgeaufträge mit gleichem
Auftragsumfang könne vom angebotenen Preis
abweichen. Offerte für Leistungen von Zauner
bleiben für 2 Monate gültig. Preisangaben
in Offerten für Leistungen die Subauftragenehmer
– insb. Druckereien – erfüllen,
können kürzer gültig sein, wenn
dies im Offert von Zauner Mediadesign angeführt
ist. Irrtum sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten.
Im Falle von Materialpreisänderungen oder
Preisänderungen von Arbeiten und Leistungen,
die nicht von Zauner Mediadesign durchgeführt
werden, können diese an den Auftraggeber
weiterverrechnet werden. Verrechnung für
Zeitleistungen erfolgt in 15 Minuten-Schritten.
Alle Preisangaben in Euro zuzügl. 20% Mwst.
wenn nicht anders angegeben. Teilzahlungen: Für
umfangreiche Arbeiten können Vorauszahlungen
vereinbart werden. Alle Preise gelten wenn nicht
anders angeführt für Designleistungen
von Seite deutscher Sprache.
Zahlungskonditionen: Zahlung: Bar bei
Lieferung bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung.
Verzugszinsen: 12% p. a. aliquot. Mahnungen und
Zahlungsverzug: Mahnspesen 1. Mahnung: 5,- €,
2. Mahnung 20,- €, 3. Mahnung 40,–
€ jeweils +20% Mwst. Nach der 3. Mahnung
wird unsere Rechtsvertretung und ein Inkassobüro
aktiv, wobei deren Kosten dem Schuldner voll in
Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist
Zauner Mediadesign nicht verpflichtet, weitere
Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden
Betrages zu erbringen.
Eigentumsvorbehalt: Das gelieferte Werk
oder die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen mein Eigentum.
Haftungsbeschränkungen und Gewährleistung:
Bei Datenaustausch per Datenträger oder
Datenfernübertragung oder Lieferung von Software-Produkten
aller Art übernehmen Zauner Mediadesign sowie
nachfolgende Lieferenanten und Händler für
die Korrektheit der Daten keine Garantie und können
daher für resultierende Mängel, Datenverluste
und Folgeschäden nicht haftbar gemacht werden.
Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten
bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des
Leistungsumfanges dieser Software. Für Software
die als "Public Domain" oder als "Shareware"
klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete
Gewähr übernommen. Zauner Mediadesign
übernimmt keine Gewähr dafür, daß
die gelieferte Software allen Anforderungen des
Auftraggebers genügt und das die Software
ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder
daß alle Softwarefehler behoben werden können.
Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare
Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
Beigestellte Daten, Druckunterlagen und Filme:
Zauner Mediadesign koordiniert den Druck ohne
Haftung für Richtigkeit und Qualität
der beigestellten Daten, Druckunterlagen und Filme.
Bei technischen Problemen wird der anfallende
Aufwand für die Koordination und Berichtigung
der Mängel dem Auftraggeber (nicht dem Daten-
Druckunterlagen- und Filmlieferanten) in Rechnung
gestellt.
Lieferungen: Lieferort ist, wenn nicht
anders vereinbart, das Büro von Zauner Mediadesign.
Transporte, Versandkosten, Spesen sowie Fremdleistungen
aller Art werden gesondert verrechnet. Zusätzliche
Leistungen werden nach Stundensatz verrechnet.
Lieferungen erfolgen auf Gefahr der/s Auftraggeberin/s.
Fremdleistungen: Notwendige nicht vereinbarte
oder vereinbarte Leistungen oder Warenlieferungen
für einen Auftrag, die nicht von Zauner Mediadesign
erbracht werden, können durch Subauftragnehmer
ausgeführt werden. Diese Leistungen sind
Bestandteil des Auftrages und werden daher dem
Auftraggeber von Zauner Mediadesign mit der Möglichkeit
des Rabattausgleiches in Rechnung gestellt. Koordination
und Überwachung von Fremdleistungen werden
in Rechnung gestellt.
Zukauf von Leistungen und Waren: Preisänderungen
von Leistungen und Waren, die seitens Subauftragnehmern
oder Lieferanten vorgenommen werden oder die wegen
eines nötigen Subauftragnehmer- oder Lieferantenwechsels
entstehen, können von Zauner Mediadesign
an den Auftraggeber weiterverrechnet werden. Vereinbarte
Leistungen und Waren, die nicht lieferbar sind,
können in Absprache mit dem Auftraggeber
abgeändert werden, wobei eventuelle Minder-
oder Mehrkosten als Teil der Auftragsänderung
an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Satz- und Druckfehler: Arbeitsunterlagen, die
der Auftraggeber dem Auftragnehmer übergibt,
sind für beide Vertragsteile bindend. Änderungen
gegenüber der beigestellten Arbeitsunterlage
sind schriftlich mitzuteilen. Nur mündlich
oder telefonisch angeordnete Änderungen werden
vom Auftragnehmer durchgeführt, doch ohne
Haftung für deren Richtigkeit. Änderungen
gegenüber der beigestellten Arbeitsunterlage
werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit und
dem verwendeten Material verrechnet (Autorenkorrektur).
Korrekturabzüge werden in Form von PDF-Dateien
per E-Mail zugestellt. Gedruckte Korrekturabzüge
werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches
Verlangen und gegen Kostenersatz vorgelegt. Erfolgt
das schriftliche "Gut zum Druck" nicht
in der hierfür festgesetzten Frist, so gelten
die Korrekturabzüge automatisch als genehmigt
- das Risiko trägt der Auftraggeber.
Farbabweichungen: Die vom Auftraggeber
vorgelegte Farbunterlage ist für die Reproduktion
maßgeblich. Geringfügige Farbabweichungen
zwischen beigestellter Arbeitsunterlage bzw. Originaldruck
sind technisch unvermeidbar und können nicht
reklamiert werden.
Fremdsprachentexte: Falls Zauner Mediadesign
Fremdsprachentext übersetzen lassen muß,
haftet Zauner Mediadesign nicht für die Richtigkeit
der Übersetzung. Das "Gut zum Druck"
des Auftraggebers gilt auch für die Fremdsprachentexte
nach Inhalt und Drucksatz.
Gut zum Druck: Wird vom Auftraggeber
oder dessen Bevollmächtigten für eine
Druckvorlage (Laserausdruck, Andruck, PDF-Datei,
Fax) durch Unterschrift das "Gut zum Druck"
erteilt (auch per Fax), gilt diese Vorlage als
genehmigt. Zauner Mediadesign haftet nicht für
Fehler, die dabei übersehen wurden. Erfolgt
das schriftliche "Gut zum Druck" nicht
in der hierfür festgesetzten Frist, so gelten
die Korrekturabzüge automatisch als genehmigt
- das Risiko trägt der Auftraggeber.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10%
der bestellten Ware sind anzuerkennen - bei Mehrlieferung
gegen Verrechnung des Fortdruckpreises.
Verpackung: Die Ware wird wie angeboten
verpackt. Gesonderte Verpackungswünsche sind
schriftlich mitzuteilen. Die anfallenden Mehrkosten
werden in Rechnung gestellt.
Daten, digitale Dokumente sowie sämtliche
Unterlagen
etc. die in Folge eines Auftrages erzeugt werden
bleiben im Besitz von Zauner Mediadesign. Diese
Daten und Unterlagen oder die durch den Auftraggeber
beigestellte Daten oder Unterlagen werden nur
nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Abgeltung
der dadurch entstehenden Kosten für einen
vereinbarten Zeitraum gesichert und aufbewart.
Für nicht schriftlich vereinbarte und nicht
abgegoltene Datenspeicherung wird keine Garantie
für die Aufbewahrung gegeben. Stammdaten
wie Name, Firma, Adresse, Telefonnummer etc. des
Auftraggebers werden digital gespeichert.
Einlagerung von Drucksachen und Waren:
Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung
und eine Abgeltung der Leistung. Nicht wie vereinbart
abgeholte Ware oder nicht zustellbare Ware geht
nach einmaliger schriftlicher Abholerinnerung
und einer Nachfrist von 4 Wochen in den Besitz
von Zauner Mediadesign über. Zauner Mediadesign
haftet nicht für Schäden für eingelagerte
Ware oder nicht abgeholte Ware, die trotz Obsorge
entstehen können.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden.
Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer
grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung
und von jedem Schadenersatz, gleichgültig,
ob sich diese höhere Gewalt bei Zauner Mediadesign
oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet
hat. Beanstandungen sind binnen 8 Tagen nach Erhalt
der Ware in schriftlicher Form vorzunehmen.
Rücktritt durch den Auftraggeber: die
bisher erbrachten Leistungen gelangen zur Verrechnung,
mindestens jedoch 30% des Auftragswertes + Mwst.
Rücktritt seitens Zauner Mediadesign ist
möglich bei: Zahlungsverzug oder Verletzung
der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Dies
setzt eine Rücktrittsandrohung und Setzung
einer 14tägigen Nachfrist voraus. Bei Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Auftraggebers hat Zauner Mediadesign ebenfalls
ein Rücktrittsrecht. Zauner Mediadesign gebührt
auf jeden Fall die Vergütung der bisherigen
Leistungen und Kosten durch den Auftraggeber.
Urheberrecht: Es gilt das österreichische
Urheberrechtsgesetz für das geschaffene Werk
und für die Zwischenergebnisse in den Realisierungsphase.
Die nötige Mitarbeit des Auftraggebers begründet
kein Miturheberrecht. Die vom Auftraggeber überlassenen
Unterlagen (Fotos, Texte, Muster, Modelle etc.)
und digitale Dokumente werden von Zauner Mediadesign
unter der Annahme verwendet, daß der Auftraggeber
zu deren Verwendung berechtigt ist und keine Rechte
Dritter verletzt werden. Die Verantwortung für
die Abgeltung von Urheberrechten obliegt dem Auftraggeber.
Nutzungsrecht für Auftragsarbeiten:
Dem Auftraggeber erwirbt das ausschließliche
Nutzungsrecht am geschaffenen Werk für den
evtl. vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Zauner
Mediadesign ist es gestattet, das geschaffene
Werk, den Namen - und mit der Einschränkung
auf digitale Präsentationen auch das Logo
- des Auftraggebers zum Zweck der eigenen Öffentlichkeitsarbeit
und Werbung zu verwenden. Entwürfe, Ausarbeitungen,
Filme, Daten und sonstige Behelfsmaterialien,
die im Laufe der Produktion entstehen, bleiben
ohne Nutzungsrecht durch den Auftraggeber im Eigentum
und zur freien Verfügbarkeit von Zauner Mediadesign.
Belegmuster: 10 Belegmuster (bei wertvollen
Arbeiten eine angemessene Anzahl) von vervielfältigten
Arbeiten, auch von Nachdrucken, sind Zauner Mediadesign
zu überlassen. Diese dürfen für
die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit genutzt
werden.
Copyright und Nutzungsrecht für Software-Produkte,
Grafikdateien, Layoutdateien (Computerprogramme
samt dazu nötige Hilfsdateien und andere
digitale Dokumente) von Zauner Mediadesign: Zauner
Mediadesign ist Eigentümer der Software.
Die Software ist gemäß österreichischem
Urheberrechtsgesetz sowie internationalen Vertragsbestimmungen
gesetzlich geschützt. Der Erwerber hat das
Recht, das erhaltene Software-Produkt für
eigene Zwecke auf einem einzelnen Computer zu
benutzen und die Software zu Sicherungszwecken
zweimalig auf einen Datenträger (Diskette,
DAT-Band etc.) zu kopieren. Es ist ausdrücklich
verboten, die Software zu verändern, weiterzuentwickeln,
zu vermieten, zu kopieren, an Dritte weiterzugeben,
weiterzuverkaufen, über Datennetze (z.B.
Internet etc.) zu übertragen, falls dies
nicht ausdrücklich in schriftlicher Form
vereinbart vorgesehen ist. Das Nutzungsrecht für
Software erlischt nach evtl. vereinbarter Nutzungsdauer.
Danach ist der Erwerber verpflichtet, alle Kopien
der Software zu vernichten. Nutzungsbestimmungen
und Lizenzregelungen von Software anderer Produzenten
sind zu beachten. Alle Produkt- und Firmennamen
sowie Logos sind Warenzeichen oder eingetragene
Warenzeichen des jeweiligen Inhabers und werden
von Zauner Mediadesign ohne jegliche Absicht auf
Urheberrechtsverletzung verwendet.
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