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Zauner Mediadesign
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 Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
von Zauner Mediadesign · Karl Zauner
                  1. Juli 2008

Diese allg. Geschäfts- und Lieferbedingungen sind die Grundlage für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und Software-Produkte von Karl Zauner, in der Folge Zauner Mediadesign genannt. Sie sind auch gültig für aus Werbegründen oder zu Testzwecken gratis vollbrachte Dienstleistungen oder gratis gelieferte Software-Produkte von Zauner Mediadesign. Durch von Auftraggeber und Zauner Mediadesign unterfertigte schriftliche Vereinbarung können die Vertragspunkte abgeändert werden.

Gerichtsstand: Wiener Neustadt.

Offerte: Die Preise aller Dienstleistungen und Produkte verstehen sich freibleibend. Offerte gelten nur für den jeweiligen einmaligen Auftragsumfang. Folgeaufträge mit gleichem Auftragsumfang könne vom angebotenen Preis abweichen. Offerte für Leistungen von Zauner bleiben für 2 Monate gültig. Preisangaben in Offerten für Leistungen die Subauftragenehmer – insb. Druckereien – erfüllen, können kürzer gültig sein, wenn dies im Offert von Zauner Mediadesign angeführt ist. Irrtum sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten. Im Falle von Materialpreisänderungen oder Preisänderungen von Arbeiten und Leistungen, die nicht von Zauner Mediadesign durchgeführt werden, können diese an den Auftraggeber weiterverrechnet werden. Verrechnung für Zeitleistungen erfolgt in 15 Minuten-Schritten. Alle Preisangaben in Euro zuzügl. 20% Mwst. wenn nicht anders angegeben. Teilzahlungen: Für umfangreiche Arbeiten können Vorauszahlungen vereinbart werden. Alle Preise gelten wenn nicht anders angeführt für Designleistungen von Seite deutscher Sprache.

Zahlungskonditionen: Zahlung: Bar bei Lieferung bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung. Verzugszinsen: 12% p. a. aliquot. Mahnungen und Zahlungsverzug: Mahnspesen 1. Mahnung: 5,- €, 2. Mahnung 20,- €, 3. Mahnung 40,– € jeweils +20% Mwst. Nach der 3. Mahnung wird unsere Rechtsvertretung und ein Inkassobüro aktiv, wobei deren Kosten dem Schuldner voll in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist Zauner Mediadesign nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

Eigentumsvorbehalt: Das gelieferte Werk oder die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen mein Eigentum.

Haftungsbeschränkungen und Gewährleistung: Bei Datenaustausch per Datenträger oder Datenfernübertragung oder Lieferung von Software-Produkten aller Art übernehmen Zauner Mediadesign sowie nachfolgende Lieferenanten und Händler für die Korrektheit der Daten keine Garantie und können daher für resultierende Mängel, Datenverluste und Folgeschäden nicht haftbar gemacht werden. Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Zauner Mediadesign übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt und das die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

Beigestellte Daten, Druckunterlagen und Filme: Zauner Mediadesign koordiniert den Druck ohne Haftung für Richtigkeit und Qualität der beigestellten Daten, Druckunterlagen und Filme. Bei technischen Problemen wird der anfallende Aufwand für die Koordination und Berichtigung der Mängel dem Auftraggeber (nicht dem Daten- Druckunterlagen- und Filmlieferanten) in Rechnung gestellt.
 
Lieferungen: Lieferort ist, wenn nicht anders vereinbart, das Büro von Zauner Mediadesign. Transporte, Versandkosten, Spesen sowie Fremdleistungen aller Art werden gesondert verrechnet. Zusätzliche Leistungen werden nach Stundensatz verrechnet. Lieferungen erfolgen auf Gefahr der/s Auftraggeberin/s.

Fremdleistungen: Notwendige nicht vereinbarte oder vereinbarte Leistungen oder Warenlieferungen für einen Auftrag, die nicht von Zauner Mediadesign erbracht werden, können durch Subauftragnehmer ausgeführt werden. Diese Leistungen sind Bestandteil des Auftrages und werden daher dem Auftraggeber von Zauner Mediadesign mit der Möglichkeit des Rabattausgleiches in Rechnung gestellt. Koordination und Überwachung von Fremdleistungen werden in Rechnung gestellt.

Zukauf von Leistungen und Waren:
Preisänderungen von Leistungen und Waren, die seitens Subauftragnehmern oder Lieferanten vorgenommen werden oder die wegen eines nötigen Subauftragnehmer- oder Lieferantenwechsels entstehen, können von Zauner Mediadesign an den Auftraggeber weiterverrechnet werden. Vereinbarte Leistungen und Waren, die nicht lieferbar sind, können in Absprache mit dem Auftraggeber abgeändert werden, wobei eventuelle Minder- oder Mehrkosten als Teil der Auftragsänderung an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Satz- und Druckfehler: Arbeitsunterlagen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer übergibt, sind für beide Vertragsteile bindend. Änderungen gegenüber der beigestellten Arbeitsunterlage sind schriftlich mitzuteilen. Nur mündlich oder telefonisch angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer durchgeführt, doch ohne Haftung für deren Richtigkeit. Änderungen gegenüber der beigestellten Arbeitsunterlage werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit und dem verwendeten Material verrechnet (Autorenkorrektur). Korrekturabzüge werden in Form von PDF-Dateien per E-Mail zugestellt. Gedruckte Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches Verlangen und gegen Kostenersatz vorgelegt. Erfolgt das schriftliche "Gut zum Druck" nicht in der hierfür festgesetzten Frist, so gelten die Korrekturabzüge automatisch als genehmigt - das Risiko trägt der Auftraggeber.

Farbabweichungen: Die vom Auftraggeber vorgelegte Farbunterlage ist für die Reproduktion maßgeblich. Geringfügige Farbabweichungen zwischen beigestellter Arbeitsunterlage bzw. Originaldruck sind technisch unvermeidbar und können nicht reklamiert werden.

Fremdsprachentexte: Falls Zauner Mediadesign Fremdsprachentext übersetzen lassen muß, haftet Zauner Mediadesign nicht für die Richtigkeit der Übersetzung. Das "Gut zum Druck" des Auftraggebers gilt auch für die Fremdsprachentexte nach Inhalt und Drucksatz.
 
„Gut zum Druck“: Wird vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten für eine Druckvorlage (Laserausdruck, Andruck, PDF-Datei, Fax) durch Unterschrift das "Gut zum Druck" erteilt (auch per Fax), gilt diese Vorlage als genehmigt. Zauner Mediadesign haftet nicht für Fehler, die dabei übersehen wurden. Erfolgt das schriftliche "Gut zum Druck" nicht in der hierfür festgesetzten Frist, so gelten die Korrekturabzüge automatisch als genehmigt - das Risiko trägt der Auftraggeber.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware sind anzuerkennen - bei Mehrlieferung gegen Verrechnung des Fortdruckpreises.

Verpackung: Die Ware wird wie angeboten verpackt. Gesonderte Verpackungswünsche sind schriftlich mitzuteilen. Die anfallenden Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.
 
Daten, digitale Dokumente sowie sämtliche Unterlagen
etc. die in Folge eines Auftrages erzeugt werden bleiben im Besitz von Zauner Mediadesign. Diese Daten und Unterlagen oder die durch den Auftraggeber beigestellte Daten oder Unterlagen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Abgeltung der dadurch entstehenden Kosten für einen vereinbarten Zeitraum gesichert und aufbewart. Für nicht schriftlich vereinbarte und nicht abgegoltene Datenspeicherung wird keine Garantie für die Aufbewahrung gegeben. Stammdaten wie Name, Firma, Adresse, Telefonnummer etc. des Auftraggebers werden digital gespeichert.

Einlagerung von Drucksachen und Waren: Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung und eine Abgeltung der Leistung. Nicht wie vereinbart abgeholte Ware oder nicht zustellbare Ware geht nach einmaliger schriftlicher Abholerinnerung und einer Nachfrist von 4 Wochen in den Besitz von Zauner Mediadesign über. Zauner Mediadesign haftet nicht für Schäden für eingelagerte Ware oder nicht abgeholte Ware, die trotz Obsorge entstehen können.
 
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung und von jedem Schadenersatz, gleichgültig, ob sich diese höhere Gewalt bei Zauner Mediadesign oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. Beanstandungen sind binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form vorzunehmen.

Rücktritt durch den Auftraggeber: die bisher erbrachten Leistungen gelangen zur Verrechnung, mindestens jedoch 30% des Auftragswertes + Mwst.
 
Rücktritt seitens Zauner Mediadesign ist möglich bei: Zahlungsverzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Dies setzt eine Rücktrittsandrohung und Setzung einer 14tägigen Nachfrist voraus. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers hat Zauner Mediadesign ebenfalls ein Rücktrittsrecht. Zauner Mediadesign gebührt auf jeden Fall die Vergütung der bisherigen Leistungen und Kosten durch den Auftraggeber.
 
Urheberrecht: Es gilt das österreichische Urheberrechtsgesetz für das geschaffene Werk und für die Zwischenergebnisse in den Realisierungsphase. Die nötige Mitarbeit des Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Muster, Modelle etc.) und digitale Dokumente werden von Zauner Mediadesign unter der Annahme verwendet, daß der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Verantwortung für die Abgeltung von Urheberrechten obliegt dem Auftraggeber.
Nutzungsrecht für Auftragsarbeiten: Dem Auftraggeber erwirbt das ausschließliche Nutzungsrecht am geschaffenen Werk für den evtl. vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Zauner Mediadesign ist es gestattet, das geschaffene Werk, den Namen - und mit der Einschränkung auf digitale Präsentationen auch das Logo - des Auftraggebers zum Zweck der eigenen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu verwenden. Entwürfe, Ausarbeitungen, Filme, Daten und sonstige Behelfsmaterialien, die im Laufe der Produktion entstehen, bleiben ohne Nutzungsrecht durch den Auftraggeber im Eigentum und zur freien Verfügbarkeit von Zauner Mediadesign.

Belegmuster: 10 Belegmuster (bei wertvollen Arbeiten eine angemessene Anzahl) von vervielfältigten Arbeiten, auch von Nachdrucken, sind Zauner Mediadesign zu überlassen. Diese dürfen für die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.

Copyright und Nutzungsrecht für Software-Produkte, Grafikdateien, Layoutdateien (Computerprogramme samt dazu nötige Hilfsdateien und andere digitale Dokumente) von Zauner Mediadesign: Zauner Mediadesign ist Eigentümer der Software. Die Software ist gemäß österreichischem Urheberrechtsgesetz sowie internationalen Vertragsbestimmungen gesetzlich geschützt. Der Erwerber hat das Recht, das erhaltene Software-Produkt für eigene Zwecke auf einem einzelnen Computer zu benutzen und die Software zu Sicherungszwecken zweimalig auf einen Datenträger (Diskette, DAT-Band etc.) zu kopieren. Es ist ausdrücklich verboten, die Software zu verändern, weiterzuentwickeln, zu vermieten, zu kopieren, an Dritte weiterzugeben, weiterzuverkaufen, über Datennetze (z.B. Internet etc.) zu übertragen, falls dies nicht ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart vorgesehen ist. Das Nutzungsrecht für Software erlischt nach evtl. vereinbarter Nutzungsdauer. Danach ist der Erwerber verpflichtet, alle Kopien der Software zu vernichten. Nutzungsbestimmungen und Lizenzregelungen von Software anderer Produzenten sind zu beachten. Alle Produkt- und Firmennamen sowie Logos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen des jeweiligen Inhabers und werden von Zauner Mediadesign ohne jegliche Absicht auf Urheberrechtsverletzung verwendet.

 

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